Wegen der aktuell steigenden Infektionszahlen und durch den Beschluss des bayerischen Kabinetts vom 16.11.2021 gilt in den Bürgerhäusern Grasbrunn, Harthausen und Neukeferloh sowie in der neuen Sporthalle in der Leonhard-Stadler-Straße sowohl die 2G-Regel (Zutritt nur wenn geimpft oder genesen) als auch die FFP2-Maskenpflicht.
Wir bitten um Verständnis.
Bleiben Sie gesund.
Ihre Gemeindeverwaltung
17. November 2021