Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2022 beschlossen, dass Bayern von den Corona-Übergangsregelung bis 2. April 2022 Gebrauch macht.
Staatsminister Dr. Florian Herrmann hat in der Pressekonferenz nach der Ministerratssitzung folgende Eckpunkte verkündet:
- Die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll bis 2. April 2022 verlängert werden. Sie soll nachfolgende Neuregelungen enthalten, die am Samstag, 19. März in Kraft treten.
- Die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht sollen bestehen bleiben. Ab 21. März 2022 sind schrittweise Lockerungen der Maskenpflicht am Platz zunächst für Grund- und Förderschulen, danach auch für die 5. und 6. Klasse geplant.
- Die bestehenden 2G+/2G/3G-Regelungen bleiben bestehen, z.B. 3G in der Gastronomie oder 2G+ in Diskotheken.
- Testpflichten in Schulen und Kitas bleiben bestehen. Auch soll es weiterhin Testpflichten für Besucher und Beschäftigte vulnerabler Einrichtungen geben (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen).
- Damit sollen ab Samstag, 19. März 2022 folgende Regelungen entfallen:
- Kontaktbeschränkungen
- Personenobergrenzen
- Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen
- Tanzverbot in der Gastronomie
- Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten
- Verbot des Feierns und des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die notwendigen Rechtsänderungen umsetzen.
16. März 2022
Quelle: Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)