Junge Menschen, aber auch Sorgeberechtigte, stehen manchmal vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen, bevor sie bedarfsgerechte Unterstützungsleistungen innerhalb und außerhalb der Jugendhilfe erhalten. Fehlendes Wissen um Rechte, Pflichten, Unterstützungsmöglichkeiten oder Barrieren im Zugang sind hierfür häufige Gründe. Die Ombudsstelle des Landkreis Münchens hat es sich zur Aufgabe gesetzt daran mitzuwirken, junge Menschen und Familien zu unterstützen, ihre Rechte wahrzunehmen und das Recht auf Beteiligung und Beratung voranzutreiben und so Artikel 2 der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen.
Die Ombudsstelle stärkt die Position der Kinder, Jugendlichen und Eltern und gleicht dadurch das strukturelle Machtungleichgewicht aus. In der ombudschaftlichen Beratung geht es nicht darum, alle Forderungen bzw. Wünsche der Kinder, Jugendlichen und Erziehungsberechtigten durchzusetzen, sondern die rechtliche Situation und die Entscheidungen der Fachkräfte zu erklären und so für ein gegenseitiges Verständnis zu sorgen.
Geförderter Modellstandort Bayern steht noch ganz am Anfang einer Struktur für ombudschaftliche Hilfen. Deshalb wurde vom Bayrischen Landesjugendamt ein Modellprojekt zur Einführung eines Ombudschaftswesen initiiert. Der Landkreis München ist einer von insgesamt drei geförderten Modellstandorten. Das Angebot ist freiwillig und kostenfrei.
Kontakt Ombudsstelle für Kinder, Jugendliche und Familien
Mariahilfplatz 17
81541 München
Tel. 089 6221-2874
www.landkreis-muenchen.de/ombudschaft
Termine nach Vereinbarung
8. Februar 2022