Hotspot-Regelung für Landkreise:
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 300 und 80% belegten Intensivbetten gelten die Regeln der roten Ampel.
Regeln der jeweiligen Ampelstufen
Stufe ROT
- 3G am Arbeitsplatz und bei zehn oder mehr Beschäftigten regelmäßige Tests bei Kontakt mit anderen Personen (Ausgenommen ÖPNV, Handel)
- 3G-PLUS für Gastronomie (Hotels, Restaurants) und körpernahe Dienstleistungen (Friseure)
- 2G bei Veranstaltungen, Kultur und Sport
- Anhebung Maskenstandard auf FFP2
Stufe GELB
- 3G-PLUS, wo vorher 3G galt (PCR-Test statt Schnelltest nötig)
- 2G, wo vorher 3G-PLUS galt (Ausgenommen ÖPNV, Handel)
- 2G in Discotheken, Clubs, Bordellen und ähnlichen Freizeiteinrichtungen
- Anhebung Maskenstandard auf FFP2
Stufe GRÜN
- Bei regionaler 7-Tage-Inzidenz über 35 gilt Indoor die 3G-Regel (Geimpft, Getestet, Genesen) u.a. bei:
- Veranstaltungen, Fitnessstudios, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen, Kultur
- körpernahen Dienstleistungen
- Maskenpflicht:
- Indoor und ÖPNV: medizinische oder FFP2-Maske
- Outdoor: keine Maskenpflicht
- Gastronomie und Hotellerie:
- Innen- und Außengastronomie ist geöffnet
- Beherbergungsbetriebe sind geöffnet
- Kultur und Freizeiteinrichtungen, Sport:
- 3G Regel in geschlossenen Räumen
- 3G-PLUS/2G:
- Überall dort wo 3G Regeln gelten, dürfen Betreiber freiwillig 3G-PLUS oder 2G festlegen