Pressemitteilung des Landratsamts vom 18. März 2021

Vorerst keine weiteren Öffnungsschritte - Gesundheitsministerium sieht Infektionslage nicht mehr als stabil an

Wappen des Landkreises München

Im Landkreis München wird es ab Montag keine weiteren Öffnungsschritte geben. Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Kreisverwaltungsbehörden am heutigen Donnerstagnachmittag darüber informiert, dass aufgrund des landesweiten besorgniserregenden Anstiegs der Infektionen bayernweit nicht mehr von einer stabilen Infektionslage ausgegangen werden kann. Diese wäre eine Voraussetzung gewesen, um die frühestens ab 22. März vorgesehenen Lockerungen im Einzelhandel, in der Gastronomie sowie in Sport, Kultur und Freizeit umzusetzen.

 

Laut bayerischem Gesundheitsministerium ist davon auszugehen, dass die Sieben-Tage-Inzidenz in Bayern in den kommenden Tagen den kritischen Wert von 100 erreichen wird. Bis auf weiteres wird daher das Einvernehmen zu weiteren Öffnungsschritten nicht erteilt. Die Sieben-Tage-Inzidenz für Oberbayern liegt heute laut Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) bei 78,52, für ganz Bayern bereits bei 97,45. Der Landkreis München rangiert laut LGL heute bei 66,77.

 

Weiterhin „Click & meet“

 

Im Landkreis München bleibt es daher auch weiterhin bei den seit 13. März geltenden Regelungen. Der Besuch von Geschäften ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung („click & meet“) möglich. Pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf dann eine Person für einen fest begrenzten Zeitraum einen Laden besuchen. Zum Zweck einer möglichen Kontaktnachverfolgung müssen zudem Kontaktdaten hinterlassen werden. Zusätzlich bleibt die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften weiter möglich („click & collect“ bzw. „call & collect“).

 

Auch Museen, Ausstellungen, zoologische und botanische Gärten, Gedenkstätten und vergleichbare Kulturstätten bleiben für Besucher geöffnet – allerdings ebenfalls nur nach vorheriger Terminbuchung. Sport ist im Freien und kontaktfrei mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten möglich (Kinder unter 14 nicht mitgerechnet). Kinder unter 14 Jahre können zusätzlich auch in Gruppen von bis zu zwanzig Personen Sport im Außenbereich sowie auf Außensportanlagen treiben.

 

Privat dürfen sich auch weiterhin die Mitglieder zweier Haushalte treffen, allerdings beschränkt auf maximal fünf Personen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt.

 

„Diese neue Entwicklung bedauere ich natürlich einerseits, da insbesondere der Gastronomie weitere Lockerungen sehr geholfen hätten. Mit den vorgesehenen Testkonzepten wären diese sicher auch bis zu einem gewissen Grad gut umsetzbar gewesen. Dennoch kann ich die Entscheidung des bayerischen Gesundheitsministeriums nachvollziehen und halte sie letztendlich für vernünftig, denn die Prognosen lassen vermuten, dass man etwaige Öffnungsschritte schon bald wieder hätte rückgängig machen müssen“, so Landrat Christoph Göbel.

 

 

19. März 2021

 

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