Verlängerung von Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie für Pflegeeinrichtungen bis 9. September

Corona Virus - neu

Vor dem Hintergrund der epidemiologischen Lage ist der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen weiterhin nötig. Diese gehören zu der besonders vulnerablen Gruppe, für die weiterhin die Notwendigkeit, einrichtungsindividuelle Schutz- und Hygienekonzepte im Umgang mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu erstellen und umzusetzen, besteht, um eine Ausbreitung des SARS-CoV-2-Erregers in den Einrichtungen zu verhindern.

 

Angesichts der täglich aktualisierten Infektionslage in Bayern sind nach wie vor landesweite Maßnahmen geboten, um das weiterhin stattfindende, zuletzt wieder ansteigende Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem leistungsfähig zu erhalten.

 

Mit der Verlängerung bis 9. September aller geltenden Maßnahmen erhalten Einrichtungen die Gelegenheit, zwischenzeitlich bereits etablierte Strukturen und Abläufe – insbesondere auch unter Berücksichtigung der Rückmeldungen zu Bedürfnissen und Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen – auf mögliche einrichtungsindividuelle Erleichterungen zu prüfen und die Schutz- und Hygienekonzepte ggf. anzupassen. Die in den Nrn. 1 und 2 genannten Allgemeinverfügungen werden daher zunächst um weitere vier Wochen verlängert.

 

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