Landkreis-Flat - MVV-Bezuschussung beantragen

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Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.

 

Sie bekommen eine Erstattung, wenn… 

  1. Sie mindestens seit einem Jahr Ihren Erstwohnsitz im Landkreis München haben
  2. Ihr MVV-Jahresabonnement durchgängig gelaufen ist 
  3. Sie eines der folgenden MVV-Jahresabonnements (Zeitkarten) besitzen: IsarCard, IsarCard 9 Uhr, IsarCard 65, IsarCardJob oder Ausbildungstarif I bzw. II und hierbei die Geltungsbereiche M+1, M+2, M+3, M+4, M+5, M+6

Die maximale Summe der Erstattung ist jedoch die Differenz des Ticketpreises M+2 zu M, auch wenn Sie einen größeren Geltungsbereich abonniert haben.

 

Wann können Sie den Antrag stellen?

  • Sie können den Zuschuss jährlich im Nachhinein online oder über Papierformular beantragen
  • Anträge für 2020 können Sie ab sofort stellen. Die Rückerstattung und Auszahlung startet voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2021.

 

Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat Landkreis München unter der Rubrik "Verwandte Themen".

 

Der freiwillige Zuschuss ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Er erfolgt auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2019, DS 14/133.

 

Anträge online oder als PDF zum Download

Weitere Informationen und den Antrag auf nachträgliche Bezuschussung eines MVV-Jahresabonnements

finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises München. Wer keine Möglichkeit hat den Antrag online zu stellen, kann sich den Antrag hier downloaden und ausdrucken.

 

 

22. November 2021

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