Die Landkreis-Flat ist eine freiwillige Leistung des Landkreises München. Landkreisbürger, die ein MVV-Jahresabo für die Geltungsbereiche M+1 oder M+2 haben, können sich den Differenzbetrag zu einem Jahresabo der Zone M erstatten lassen.
Sie bekommen eine Erstattung, wenn…
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Die maximale Summe der Erstattung ist jedoch die Differenz des Ticketpreises M+2 zu M, auch wenn Sie einen größeren Geltungsbereich abonniert haben.
Wann können Sie den Antrag stellen?
- Sie können den Zuschuss jährlich im Nachhinein online oder über Papierformular beantragen
- Anträge für 2020 können Sie ab sofort stellen. Die Rückerstattung und Auszahlung startet voraussichtlich Ende Februar / Anfang März 2021.
Weitere wichtige Informationen finden Sie auf der FAQ-Seite zur Landkreis-Flat Landkreis München unter der Rubrik "Verwandte Themen".
Der freiwillige Zuschuss ist auf die Jahre 2020 und 2021 befristet. Er erfolgt auf der Grundlage eines Kreistagsbeschlusses vom 23.09.2019, DS 14/133.
Anträge online oder als PDF zum Download
Weitere Informationen und den Antrag auf nachträgliche Bezuschussung eines MVV-Jahresabonnements
finden Sie auch auf der Internetseite des Landkreises München. Wer keine Möglichkeit hat den Antrag online zu stellen, kann sich den Antrag hier downloaden und ausdrucken.
22. November 2021