Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukraine - Information

>> Folgende Informationen können Sie hier als PDF-Dokument downloaden

>> Первые шаги после прибытия - Informationsblatt für Geflüchtete_RU

 

Wohnraumangebote können Sie hier melden:

>> Hier Wohnraum melden

 

Erste Schritte nach der Aufnahme von Flüchtlingen

1a. Registrierung bei der Regierung von Oberbayern

Geflüchtete aus der Ukraine, die privat eine Unterkunft im Landkreis München gefunden haben, müssen sich sobald wie möglich nach ihrer Ankunft bei der Regierung von Oberbayern melden, sofern sie nicht bereits im Ankunftszentrum der Regierung registriert wurden. Dazu genügt als erstes eine E-Mail an ukraine.regierung-oberbayern@reg-ob.bayern.de mit Angabe von Name, Geburtsdatum, Adresse der aktuellen Unterkunft, E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie einer Kopie des Ausweises (Foto oder Scan). Die Regierung von Oberbayern setzt sich dann zeitnah mit den gemeldeten Personen in Verbindung, um nachträglich einen Termin zur Registrierung zu vereinbaren.

 

1b. Registrierung beim Landratsamt München

>> Zur Registrierung

 

2. Anmeldung in der Wohnsitzgemeinde

Die Anmeldung erfolgt im Bürgerbüro des Rathauses in Neukeferloh, Lerchenstraße 1, nach vorheriger Terminvereinbarung unter 089 461 002 0.

 

3. ggf. Eröffnung eines Kontos bei einem deutschen Kreditinstitut

Geflüchtete aus der Ukraine können mit ihrem Identitätsnachweis und Wohnsitz in Deutschland (siehe 2.) ein Konto bei allen Kreditinstituten eröffnen. Die Kontoführung ist zwischen 6 Monate und einigen Jahren kostenfrei. Dies variiert von Kreditinstitut zu Kreditinstitut.

 

4. Beantragung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Inanspruchnahme von Asylleistungen ist nachrangig von Vermögen und Einkommen möglich.

Zuständig für die Prüfung und Auszahlung der Geld-Leistungen ist für die Personen, die im Landkreis München untergebracht sind, das Landratsamt München und hier das Sachgebiet Leistungen nach dem AsylbLG. Zur Antragsstellung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Sie können im Rahmen der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr) am Mariahilfplatz 17, 81541 München, ohne Termin vorsprechen.

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument
  • Nachweis über die Registrierung bei der Regierung von Oberbayern.

>> Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen

 

>> Hier Antrag online ausfüllen

 

5. Betreuung der noch nicht schulpflichtigen Kinder

Der Betreuungsbedarf aufgrund einer Erwerbstätigkeit kann bei der Gemeinde Grasbrunn,

SG Kindertageseinrichtungen, im Online Portal angemeldet werden:
>> Zur Kita-Platzbedarfsanmeldung

 

6. Beschulung von Flüchtlingskindern an Grund- und Mittelschulen

Flüchtlingskinder im Schulalter (6-15 Jahre) werden spätestens nach 3 Monaten Aufenthalt in Deutschland schulpflichtig. Sie können aber auch schon eher von den Erziehungsberechtigten in der zuständigen Sprengelschule angemeldet werden.

>> Schulen im näheren Umkreis sowie deren Kontaktdaten

Die Zuweisung an spezielle Deutschklassen erfolgt in Absprache zwischen Schulleitung der Sprengelschule und Schulamt.

 

7. Deutschkurse

Die Vhs Vaterstetten bietet Deutschkurse auf verschiedenen Niveaus im Rahmen ihres regulären Schulungsprogramms an: >> Deutschkurse finden 

Diese finden 1-2-mal pro Woche jeweils 90 Minuten statt und sind gebührenpflichtig. Hier ist jederzeit ein Einstieg möglich. Als Kontaktperson können Sie sich unter der Kursnummer N7840 auf einer Interessentenliste einschreiben. Sie werden informiert, sobald Näheres zu kostenfreien Kursen bekannt ist.

 

>> Zur Übersicht aller Sprachkurse

 

>> Kostenfreie E-Books für den Einstieg in die deutsche Sprache


8. Aufenthaltserlaubnis über 90 Tage hinaus verlängern

Die Aufenthaltsdauer beträgt dann zunächst ein Jahr und kann zweimal um jeweils sechs Monate und durch einen EU-Ratsbeschluss noch einmal um ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass sie maximal drei Jahre umfassen kann (vorbehaltlich der weiteren Entwicklung in der Ukraine).

Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (sowohl selbstständige als auch nichtselbstständige Tätigkeit).

 

Flüchtlinge aus der Ukraine, insbesondere Ukrainer und ihre Familienangehörigen, erhalten zunächst eine Bescheinigung über die Antragstellung. Die Aufenthaltserlaubnis wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Damit dieser ausgestellt werden kann, bedarf es noch der Klärung einiger Fragen insbesondere durch das Bundesinnenministerium. Bis zum Erhalt des elektronischen Aufenthaltstitels ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit auch mit der Bescheinigung über die Antragstellung bereits erlaubt.

 

>> Antworten auf Fragen zur Arbeitssuche

 

Zuständig für die Erteilung der Aufenthaltstitel für Ukrainer im Landkreis München ist die Ausländerbehörde im Landratsamt München. Wer einen Antrag stellen möchte, wird gebeten, einen Termin bei der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Bitte nutzen Sie dazu die Online-Terminvereinbarung (siehe Kasten am Ende dieses Absatzes). Geben Sie bei der Terminbuchung bitte die Daten der ukrainischen Flüchtlinge, sowie deren aktuelle Anschrift an und teilen Sie bitte bei Bemerkungen mit, wann die Einreise ins Bundesgebiet erfolgte und ob ein Pass vorhanden ist.

 

Nach Buchung des Termins wird per automatisierter E-Mail ein Bestätigungslink versendet. Erst wenn dieser angeklickt wird, wird der gewünschte Termin an die Ausländerbehörde im Landratsamt München weitergeleitet. Die Terminanfrage wird dann schnellstmöglich bearbeitet. Wird eine Terminanfrage bestätigt, erhält der Buchende eine zweite E-Mail mit der Terminbestätigung und weiteren Informationen (z. B. Anforderung der Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden).

>> Termin vereinbaren

 

9. Haftpflichtversicherung

Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen. Viele Versicherungsunternehmen bieten die Aufnahme der Flüchtlinge in den bestehenden Vertrag der aufnehmenden Familie für die Dauer der Unterbringung an. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit Ihrem Versicherungsunternehmen in Verbindung.

 

10. Weitere Informationen finden Sie auch im Artikel >> Informationen für den Aufenthalt in Deutschland - Gemeinde Grasbrunn oder auf der der Website des Landkreises München >> Website des Landkreises München

 

 

Die neue INTEGREAT APP des Landratsamtes München

Integreat ist ein Alltags-Guide in Form einer mobilen App und Web-App mit lokalen Informationen für Menschen, die neu im Landkreis München sind. Sie soll bei genau den lokalen Thematiken helfen, die für uns selbstverständlich sind, für andere aber kaum erklärbar (Stichwort: Mülltrennung). Die Integreat-App ist auch offline verfügbar, kann also auch ohne mobiles Internet verwendet werden. Gleichzeitig können natürlich auch Berater:innen oder Unterstützer:innen auf die mehrsprachigen Informationen in der App verweisen und dadurch eine Erleichterung erfahren. Die Inhalte lassen sich leicht als PDF-Dokument ausleiten und bei Bedarf ausdrucken.

 

>> Zur Web-App. Die App kann auch über das Smartphone kostenlos heruntergeladen werden. Suchen Sie die App dazu im Google Play Store oder App Store mit dem Stichwort INTEGREAT.

 

Wohnungssuche

Der freie Wohnungsmarkt steht ukrainischen Bürger:innen grundsätzlich offen. Jedoch ist Wohnraum insbesondere in Stadt und Landkreis München rar. Deshalb geht die Integreat-App auch mit einer Wohnraumbörse für Geflüchtete aus der Ukraine an den Start. Über das Wohnraumformular unter https://muenchen.wohnraum.tuerantuer.org/ können ab sofort private Angebote für Wohnraum veröffentlicht werden. Geflüchtete aus der Ukraine können dann unkompliziert über die Integreat-App mit den Wohnraumanbietenden Kontakt aufnehmen.

 

Helferkreis Asyl Grasbrunn Vaterstetten

Kontakt zu Helfern und Unterstützern in der Gemeinde Grasbrunn

>> Zum Helferkreis Grasbrunn Vaterstetten

sowie
>> Zum WhatsApp-Chat

 

Tafel Vaterstetten-Grasbrunn: Neue Zeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Ausgabe von Lebensmitteln an ukrainische Bürger:innen erfolgt an der Alten Feuerwache, Möschenfelder Straße (hinter Rathaus Vaterstetten) jeweils freitags von 10-11:30 Uhr (blaue Gruppe). Bitte beachten Sie: Es müssen die Meldebescheinigung und das Ausweisdokument vorgezeigt werden.

 

Corona-Testungen

Geflüchtete Bürger:innen aus der Ukraine haben die Möglichkeit, sich unbürokratisch auf Corona über den sog. „Bürgertest“ testen zu lassen. Auch bei Fehlen von entsprechenden Ausweispapieren ist die Inanspruchnahme des Bürgertests immer möglich.

 

Corona-Impfungen

Geflüchtete Bürger:innen aus der Ukraine haben (sofern nicht vollständig geimpft nach EU) die Möglichkeit, sich unbürokratisch und schnell gegen das Corona-Virus impfen zu lassen (mit einem in der EU anerkannten Impfstoff). Die Impfstoffe aus Russland und China sind nicht anerkannt. Unter Umständen ist eine neue Grundimmunisierung notwendig/möglich.

Hier kann z. B. das Impfzentrum Haar aufgesucht oder die Gemeindeimpftage genutzt werden.

 

Masern-Impfung

Für die Aufnahme in einer Kindertageseinrichtung oder einer Schule ist der Nachweis über einen Masernschutz erforderlich. Dies kann entweder über die zweifache Impfung gegen Masern oder die Bestimmung des Immunstatus bei einem Arzt erfolgen.

>> Information: Wie weise ich Masern-Impfungen oder Masern-Immunität nach?

 

Arztbesuche

Ärztliche Behandlungen sind nach dem Asylbewerberleistungsgesetz finanziell abgedeckt.

Sollte der Besuch eines niedergelassenen Arztes oder Zahnarztes erforderlich sein, stellt das Bürgerbüro vorab einen Behandlungsschein aus.

 

Nutzung MVV

Geflüchtete Menschen mit ukrainischem Reisepass oder Personalausweis wird ab sofort die kostenfreie Nutzung aller Verkehrsmittel im gesamten MVV-Gebiet ermöglicht. Das Angebot gilt bis auf Weiteres.

>> Alle Informationen

 

SIM-Karten

In Telekom-Shops gibt es für Geflüchtete aus der Ukraine kostenlose SIM-Karten, die eine unbegrenzte Telefonie innerhalb Deutschlands und in die Ukraine ermöglichen. Auch die Datennutzung sei nicht limitiert. Für die Legitimation ist ein gültiges ukrainisches Ausweisdokument erforderlich.

 

Kleidung

Kleidung kann günstig über die Kleiderkammern der Klawotte in Ottobrunn oder bei konkreter Nachfrage über den Helferkreis bezogen werden.

>> Zur Klawotte

 

Sportverein

Der TSV Grasbrunn-Neukeferloh bietet die Teilnahme an den bestehenden Kursen an. Hierzu ist aus versicherungstechnischen Gründen das Ausfüllen und die Abgabe des Anmeldeformulars beim TSV erforderlich.

>> Zur Beitrittserklärung/Anmeldeformular

Darin ist die Angabe einer Bankverbindung notwendig, es werden jedoch keine Beiträge abgebucht.

 

 

Wir sind für Sie da!

Weitere Fragen können Sie – gerne auch auf ukrainisch, russisch oder englisch – an ukraine@grasbrunn.de richten.

 

 

>> Gesamten Text als PDF-Dokument downloaden

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23.03.2022

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