Das Landratsamt München hat aufgrund der geänderten Rechtslage eine Allgemeinverfügung für den Landkreis erlassen, mit der die Untersagung des Alkoholkonsums an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen und die Verlängerung der Verfügung einer weitergehenden Maskenpflicht in den Städten/Gemeinden festgelegt wurde.
Allgemeinverfügung tritt ab 29.01.2021, 15:00 Uhr in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021.
An den folgenden Orten/Plätzen im Gemeindegebiet ist der Konsum von Alkohol gemäß § 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV untersagt:
- Grasbrunn, Alter Sportplatz, Harthauser Weg
- Grasbrunn, Dorfmitte, St.-Ulrich-Platz
- Grasbrunn, Sportanlage, Am Sportpark
- Harthausen, Dorfmitte, Hauptstraße
- Harthausen, Spiel- und Bolzplatz, Wolfersberger Straße
- Neukeferloh, Biotop,Am Weichselgarten
- Neukeferloh, Spiel- und Bolzplatz Technopark
- Neukeferloh, Unterführung, Gartenstraße
- Neukeferloh, Unterführung, Waldbrunner Straße
- Neukeferloh, Waldspielplatz, Alter Postweg
- Neukeferloh, Wilhelm-Dresel-Park, Grünlandstraße
Für Sie zum Download: >> Allgemeinverfügung: Untersagung des Alkoholkonsums und Maskenpflicht
29. Januar 2021