Alkoholverbot an zahlreichen öffentlichen Plätzen in Grasbrunner Ortsteilen

Corona Virus - neu

 

Das Landratsamt München hat aufgrund der geänderten Rechtslage eine Allgemeinverfügung für den Landkreis erlassen, mit der die Untersagung des Alkoholkonsums an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen und die Verlängerung der Verfügung einer weitergehenden Maskenpflicht in den Städten/Gemeinden festgelegt wurde.

 

Allgemeinverfügung tritt ab  29.01.2021, 15:00 Uhr in Kraft und gilt vorläufig bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021.

 

  

 

 

An den folgenden Orten/Plätzen im Gemeindegebiet ist der Konsum von Alkohol gemäß § 24 Abs. 2 der 11. BayIfSMV untersagt:

 

  1. Grasbrunn, Alter Sportplatz, Harthauser Weg
  2. Grasbrunn, Dorfmitte, St.-Ulrich-Platz
  3. Grasbrunn, Sportanlage, Am Sportpark

  4. Harthausen, Dorfmitte, Hauptstraße
  5. Harthausen, Spiel- und Bolzplatz, Wolfersberger Straße

  6. Neukeferloh, Biotop,Am Weichselgarten
  7. Neukeferloh, Spiel- und Bolzplatz Technopark
  8. Neukeferloh, Unterführung, Gartenstraße
  9. Neukeferloh, Unterführung, Waldbrunner Straße
  10. Neukeferloh, Waldspielplatz, Alter Postweg
  11. Neukeferloh, Wilhelm-Dresel-Park, Grünlandstraße

 

Für Sie zum Download: >> Allgemeinverfügung: Untersagung des Alkoholkonsums und Maskenpflicht

 

29. Januar 2021

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