Änderungen der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Seit dem 1. September gilt die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. IfSMV) mit deren Einführung geltende Regeln deutlich reduziert und vereinfacht wurden. Diese Verordnung wurde zuletzt zum 6. November geändert.

 

 

 

 

 

>> Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - 5.11.2021 

>> Verordnung zur Änderung der Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnun - 27.10.2021

>> Vierzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung - 01.09.2021

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