Windkraftplanungen ruhen bayernweit aufgrund der 10H-Regelung

Windkraft Windkraftanlagen

Der Gemeinderat der Gemeinde Grasbrunn hat in der Sitzung am 26.02.2013 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ beschlossen. Ziel der Aufstellung ist es, sogenannte Konzentrationsflächen für Windkraft im Flächennutzungsplan auszuweisen und damit gleichzeitig die Zulässigkeit von Vorhaben der Windkraft an anderer Stelle auszuschließen. In der Sitzung vom 26.02.2013 wurde der Vorentwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“, der auf der Grundlage der Windeignungsflächen des Windkraftgutachtens erstellt wurde, gebilligt. Das TeamBüro Markert aus Nürnberg wurde mit der Vorbereitung und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beauftragt. Diese fand in der Zeit vom 19.03. bis 24.04.2013 statt. In der Gemeinderatssitzung im Oktober 2013 wurde aufgrund der Ergebnisse dieser Beteiligung über die Weiterführung des Bauleitplanverfahrens beraten.

 

Der Gemeinderat hatte im Ergebnis beschlossen, die Konzentrationsflächenplanung zunächst ruhen zu lassen und erst weiter zu planen, wenn ein Antrag auf Genehmigung einer Windkraftanlage eingeht. Inzwischen haben sich die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Windkraftanlagen in Bayern durch Änderung des Baugesetzbuchs zum 1.08.2014 und durch Änderung der Bayerischen Bauordnung zum 21.11.2014 grundlegend geändert. Durch die Einführung der sogenannten 10H-Regelung * müssen Windkraftanlagen nun einen viel größeren Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung einhalten.

 

Die Gesetzesänderungen haben auch Auswirkungen auf die in Aufstellung befindliche Konzentrationszonenplanung der Gemeinde Grasbrunn. Das Teambüro Markert hat die Auswirkungen geprüft und die Ergebnisse in der Gemeinderatssitzung am 24.03.2015 vorgestellt. Danach reduzieren sich die Konzentrationszonen für Windkraft im Gemeindegebiet wesentlich. Da die Planung ziemlich weit fortgeschritten ist, wurde das Risiko, dass ein Investor eine Windkraftanlage an einem für die Gemeinde nicht gewünschten Standort errichtet, vom Teambüro Markert als relativ gering bewertet. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windkraft“ weiter ruhen zu lassen und erst bei Eingang eines Antrags auf Errichtung einer Windkraftanlage bzw. einer Gesetzesänderung seitens der Bayerischen Regierung die Planungen fortzusetzen.

 

* (10H-Regelung: bayernweit einheitliche höhenabhängige Abstandsregelung, die einen Mindestabstand der zehnfacher Anlagenhöhe zur nächstgelegenen Wohnbebauung vorschreibt)

 

drucken nach oben