Welche Neuerungen gibt es ab dem 9. bzw. 19. September 2020?

Corona Virus - neu

Der Ministerrat hat die Bayerische Teststrategie bekräftigt und entwickelt sie weiter. Außerdem hat er beschlossen, den regulären Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten wieder zuzulassen. Bei Sportveranstaltungen werden – mit Ausnahme der Profiligen – Zuschauer entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen wieder erlaubt.

 

 

 

Im Einzelnen:

 

 

 

 

Weiterentwicklung der Teststrategie

 

Der Ministerrat bekräftigt die Bayerische Teststrategie. Testungen haben sich als wirksames Mittel erwiesen, um Infektionen schnell zu entdecken und Infektionsketten zu unterbrechen. Das zeigen klar die festgestellten Positivfälle an den Teststationen für Reiserückkehrer. Neben Testungen setzt Bayern weiter insbesondere auf die Einhaltung von Hygieneregeln, die Wahrung des Mindestabstandsgebots sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen.

 

Mit dem Ende der Sommerferien wird die Zahl der Reiserückkehrer zurückgehen. Gleichzeitig gilt es, mit Blick auf die kommende kältere Jahreszeit die Testkapazitäten auf die damit verbundenen neuen Herausforderungen umzusteuern. Die Bayerische Teststrategie wird daher weiterentwickelt.

 

Bis zum 30. September 2020 werden die Teststationen an den nächstgelegenen Rastanlagen der Autobahngrenzübergänge Kiefersfelden, Walserberg und Pocking, an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg sowie am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) München eingestellt. Die dabei freiwerdenden Testkapazitäten sollen weiter gesichert und bedarfsorientiert, insbesondere für die Testzentren in den Landkreisen und kreisfreien Städten, nutzbar gemacht werden.

 

Damit wird das niederschwellige Testangebot der Bayerischen Teststrategie weiter gestärkt. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird beauftragt, mit den derzeitigen Betreibern der Teststationen jeweils Vertragsanpassungen über die weitere Bereitstellung und Umsteuerung von Testkapazitäten abzuschließen.

 

Die Teststationen an den Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen bleiben mit Blick auf die besondere Situation des Flugverkehrs bestehen.

 

Durch Reiserückkehrer sind in den vergangenen Wochen die Corona-Infektionen in Bayern angestiegen. Dabei wurde in einzelnen kreisfreien Städten der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 35 und vereinzelt auch der Warnwert von 50 überschritten, ab dem grundsätzlich weitere infektionsschutzrechtliche Maßnahmen ergriffen werden sollen. Die von den Gesundheitsämtern ergriffenen Maßnahmen müssen mit Blick auf das jeweilige Infektionsgeschehen vor Ort flexibel eingesetzt und zielgerichtet darauf abgestimmt sein. Das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützen die betroffenen kreisfreien Städte und Landkreise.

 

 

Ab 9. September 2020: Maskenpflicht bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel

 

Der Ministerrat beschließt, ab dem 9. September 2020 bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel jedenfalls ab einer Teilnehmerzahl von 200 Personen eine regelmäßige Maskenpflicht einzuführen.

 

 

Ab 19. September 2020: Lockerungen im Sport – Gleichklang mit der Kultur

 

Angesichts der guten Erfahrungen aus dem Trainingsspielbetrieb in Kontaktsportarten wird der reguläre Wettkampfbetrieb in Kontaktsportarten unter Beachtung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen zugelassen. Bei Kampfsportarten mit einem länger andauernden unmittelbaren Körperkontakt soll hierbei im Training und Wettkampf eine Obergrenze von 20 Sportlerinnen oder Sportlern gelten.

 

Bei Sportveranstaltungen in Bayern werden – vorläufig mit Ausnahme der Profiligen, des DFB-Pokal und der UEFA Champions-League – Zuschauer entsprechend den Regelungen bei kulturellen Veranstaltungen erlaubt, mit der Maßgabe, dass bei Stehplätzen eine Maske zu tragen ist, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die vorgenannten Regelungen gelten ab dem 19. September 2020.

 

 

Ab 19. September 2020: Änderungen für Schankwirtschaften und Kongresse

 

Schankwirtschaften werden ab dem 19. September 2020 grundsätzlich unter gleichen Bedingungen wie Speisewirtschaften zugelassen, einschließlich des dort geltenden Tanzverbots. Ergänzend gilt, dass

  • in geschlossenen Räumen die Bedienung am Tisch erfolgen muss,
  • in geschlossenen Räumen nur Hintergrundmusik zulässig ist,
  • sich jede Person einzeln registrieren muss.

 

Wird in einer kreisfreien Stadt oder einem Landkreis laut Robert-Koch-Institut (RKI) der 7-Tages-Inzidenz-Frühwarnwert von 50 überschritten, kann in Speise- und Schankwirtschaften ab 23 Uhr ein Alkoholverbot durch die örtlichen Behörden verhängt werden.

 

Im Kongresswesen kann ab 19. September 2020 bei festen oder zugewiesenen Sitzplätzen und Wahrung des Mindestabstands eine Person auf 10 Quadratmeter zugelassen werden.

 

Quelle: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

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