Was der Ministerrat am 15. März beschlossen hat

Wappen des Freistaat Bayern

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 15. März 2022 beschlossen, dass Bayern von den Corona-Übergangsregelung bis 2. April 2022 Gebrauch macht.

 

 

Staatsminister Dr. Florian Herrmann hat in der Pressekonferenz nach der Ministerratssitzung folgende Eckpunkte verkündet:

 

  • Die 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung soll bis 2. April 2022 verlängert werden. Sie soll nachfolgende Neuregelungen enthalten, die am Samstag, 19. März in Kraft treten.
  • Die bisherigen Regelungen zur Maskenpflicht sollen bestehen bleiben. Ab 21. März 2022 sind schrittweise Lockerungen der Maskenpflicht am Platz zunächst für Grund- und Förderschulen, danach auch für die 5. und 6. Klasse geplant.
  • Die bestehenden 2G+/2G/3G-Regelungen bleiben bestehen, z.B. 3G in der Gastronomie oder 2G+ in Diskotheken.
  • Testpflichten in Schulen und Kitas bleiben bestehen. Auch soll es weiterhin Testpflichten für Besucher und Beschäftigte vulnerabler Einrichtungen geben (z.B. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen).
  • Damit sollen ab Samstag, 19. März 2022 folgende Regelungen entfallen:
    • Kontaktbeschränkungen
    • Personenobergrenzen
    • Sonderregelungen für Gottesdienste und Versammlungen
    • Tanzverbot in der Gastronomie
    • Verbot von Volksfesten und Jahrmärkten
    • Verbot des Feierns und des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen

 

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die notwendigen Rechtsänderungen umsetzen.

 

 

16. März 2022

 

Quelle: Häufige Fragen - Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (bayern.de)

drucken nach oben