Warnung vor Schockanrufen falscher Polizeibeamten in Grasbrunn!

Trickbetrug

In der Gemeindeverwaltung erreichten uns am 31.10. gleich mehrere Anrufe von betroffenen älteren Bürgerinnen aus Neukeferloh und Grasbrunn. Eine Frau hatte sie angerufen und Ihnen die Schocknachricht übermittelt, dass die Tochter jemanden totgefahren hätte. Um die Tochter aus der sofortigen Haft zu entlassen, müsse eine Kaution in Höhe von 50.000 € gezahlt werden! Die Seniorinnen taten das richtige und riefen unmittelbar ihre Töchter an, die sie auch zum Glück erreichten. Sie erstatteten bei der Haarer Polizei Anzeige gegen unbekannt, aber der Schock sitzt tief!

 

 

 

Deshalb rät die Münchner Polizei:

  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch nicht durch angeblich dringende Ermittlungen zu einem Einbruch in der Nähe oder wie in oben beschriebenem Fall! Legen Sie einfach auf!
  • Die echte Polizei fordert niemals Bargeld, Überweisungen oder Wertgegenstände von Ihnen, um Ermittlungen durchzuführen!
  • Rufen Sie nie über die am Telefon angezeigte Nummer zurück!
  • Übergeben Sie niemals Geld an Unbekannte!
  • Gesundes Misstrauen ist keine Unhöflichkeit! Rufen Sie im Zweifel den Polizeinotruf 110 an!

 

Aktuell kursiert eine neue Betrugsmasche: Kontaktaufnahme über Messenger-Dienste

Unbekannte Täter geben sich über Messenger-Dienste als Angehörige aus. Dabei wird regelmäßig angegeben, dass die angezeigte Rufnummer die neue Erreichbarkeit der Angehörigen sei. Im Anschluss wird die Überweisung von Geldbeträgen erbeten, da man sich in einer Notlage befinde oder aktuell selbst keine Überweisungen vornehmen könne.

 

Beispiele:

„Hallo Mama, mein Handy ist kaputt gegangen. Hier meine neue Nummer. Die alte Nummer kannst du löschen.“

„Hallo Papa, mein Handy hatte einen Wasserschaden. Hier meine neue Handynummer. Die alte Nummer kannst du bitte überschreiben.“

So oder so ähnlich beginnen in den meisten Fällen die ersten Kontakte im Zusammenhang mit Betrug über Messenger-Dienste. 


Verhaltenshinweise:

  • Halten Sie in allen Fällen telefonische Rücksprache zu Ihren Angehörigen oder kontaktieren Sie diese unter der „alten“ Nummer. Sollten Sie Zweifel an der Identität haben, kontaktieren Sie die Polizei. Diese wird überprüfen, ob ein strafbares Handeln vorliegt und gegebenenfalls ein Anzeigenverfahren einleiten. 
  • Tätigen Sie keine Überweisung nur aufgrund eines Chatverlaufs. 
  • Sichern Sie gegebenenfalls den Chatverlauf durch Screenshots, da die entsprechenden Nachrichten in der Regel im Nachgang durch die unbekannten Täter gelöscht werden und geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis. Die Screenshots können wichtige Beweismittel in einem Strafverfahren sein.

 

Weitere Informationen unter www.polizei.bayern.de/betrug

 

 

 

 

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