Verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln

Wappen des Freistaat Bayern

Bayern hat die verkürzten Quarantäne- und Isolationsregeln des Bundes am 14. Januar umgesetzt. Durch die Anpassung gelten nun keine unterschiedlichen Regelungen für die verschiedenen Virusvarianten mehr.

 

Damit sind seit 14. Januar folgende Personen, die als enge Kontaktpersonen eingestuft wurden, von der Quarantänepflicht ausgenommen:

 

  1. enge Kontaktpersonen, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind und eine Auffrischungsimpfung erhalten haben („Geboosterte“),
  2. enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind und vollständig geimpft wurden oder nach einer vollständigen Impfung von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten COVID-19-Erkrankung genesen sind,
  3. enge Kontaktpersonen, die vollständig durch zwei Impfstoffgaben geimpft wurden, wenn die zweite Impfung mindestens 15 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt und
  4. enge Kontaktpersonen, die von einer durch Nukleinsäuretest bestätigten SARS-CoV-2-Infektion genesen sind, wenn die zugrundeliegende Testung mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt.

 

 

14. Januar 2022

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