Pressemitteilung des Landratsamts München vom 23.06.2022

Ukraine: Zuschuss zu Wohnnebenkosten jetzt beantragen!

Ukraine - Unterkunft

Noch bis Ende Juni 2022 können Bürgerinnen und Bürger, die zwischen März und Mai ukrainische Geflüchtete kostenfrei bei sich im Landkreis München aufgenommen haben, rückwirkend Pauschalen für Wohnnebenkosten beantragen.


Als nach dem russischen Überfall auf die Ukraine Ende Februar 2022 zahlreiche Geflüchtete aus dem osteuropäischen Land nach Deutschland kamen, war die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger immens. Auch im Landkreis München haben sich viele Menschen spontan dazu entschlossen, Geflüchtete bei sich zuhause in den eigenen vier Wänden aufzunehmen – in den allermeisten
Fällen zumindest während der ersten Zeit ohne finanzielle Gegenleistung. Um insbesondere die Mehrbelastung durch die erhöhten Nebenkosten ein wenig abzufedern, konnten Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis München, die Geflüchtete aus der Ukraine unentgeltlich bei sich aufgenommen hatten, in den Monaten März bis einschließlich Mai 2022 einen Zuschuss zu den Wohnnebenkosten erhalten. Gastgeber aus dem Landkreis München, die dieses Angebot bislang noch nicht in Anspruch genommen haben, haben noch bis 30. Juni 2022 die Möglichkeit, Anträge auf Zahlung eines Zuschusses auf die Wohnnebenkosten beim Landratsamt München zu stellen.

 

65 Euro für jeden vollen Monat erhalten die Gastgeber für jeden Erwachsenen, 50 Euro für Kinder bis zum 15. Geburtstag, die sie bei sich aufgenommen haben. Voraussetzung: Die Gastgeber machen keine Mietkosten gegenüber ihren Gästen geltend und die Geflüchteten sind bei der Ausländerbehörde im Ausländerzentralregister (AZR) gemeldet. Abgerechnet wird tagesgenau anhand der tatsächlichen Aufenthaltstage: Bestand eine Unterbringung beispielsweise im März erst ab dem 15. des Monats, so erhält der  Gastgeber für März einen anteiligen Zuschuss für die 17 Kalendertage bis einschließlich 31. März.


Zuschuss kann unkompliziert online beantragt werden

Der Zuschuss kann unkompliziert per Online-Formular beantragt werden. Das Landratsamt München hat hierfür eigens eine Seite unter www.landkreismuenchen. de/ukraine-zuschuss eingerichtet. Zuschüsse zu den Wohnnebenkosten können zeitlich begrenzt für die Monate März bis einschließlich Mai 2022 beantragt werden. Pro Monat, in dem Geflüchtete bei den Gastgebern untergebracht waren, muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden. Maximal können also drei Anträge gestellt werden. Antragsberechtigt sind Personen, die Geflüchteten im Landkreis München Wohnraum zur Verfügung gestellt haben.


Sollte eine Online-Antragstellung nicht möglich sein, kann das Formular auch ausgedruckt und per Post unter folgender Adresse an das Landratsamt gesendet werden: Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.2 – Flüchtlingsunterbringung, Postfach 90 07 51, 81507 München. Nach Prüfung und Bearbeitung der Anträge wird der Zuschuss direkt auf das angegebene Konto ausgezahlt. Es ergeht kein Bescheid. Ein Rechtsanspruch auf die Leistung besteht nicht.

 

Das Landratsamt weist darauf hin, dass das Jobcenter des Landkreises dazu verpflichtet ist, bei Personen, die Geflüchtete aus der Ukraine bei sich aufgenommen haben und selbst Leistungen nach dem SGB II beziehen, die Unterkunftskosten für jede in der Wohnung aufgenommene Person anteilig zu kürzen.


Seit 1. Juni: Übernahme von Miet- und Wohnnebenkosten in angemessener Höhe durch Landratsamt möglich

Seit dem 1. Juni 2022 können ukrainische Geflüchtete Leistungen der Grundsicherung im Jobcenter oder Sozialhilfe im Sozialamt beantragen. Auf diesem Wege erhalten sie auch Leistungen zur Begleichung von anfallenden Miet- oder Wohnnebenkosten.


Bei Geflüchteten, die Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, können Jobcenter bzw. Sozialamt bei der Berechnung der Sozialleistungen angemessene Kosten der Unterkunft anerkennen. Diese müssen sich im Rahmen der aktuellen Mietobergrenzen bewegen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Miet- oder Untermietvertag. Auch Wohnnebenkosten können berücksichtigt werden.

 

Miete oder Nebenkosten können auch direkt an den Vermieter überwiesen werden, wenn die Geflüchteten schriftlich erklären, dass sie mit der Direktzahlung an den Vermieter einverstanden sind.

 

Berücksichtigung von Nebenkosten auch bei unentgeltlicher Unterbringung möglich

Wer Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellt, kann mit seinem Gast eine Beteiligung an den Wohnnebenkosten vereinbaren.  tatsächlich anfallende Kosten in angemessener Höhe können dann vom Jobcenter oder Sozialamt berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gastgeber und Geflüchteten. Erklärt sich der Geflüchtete einverstanden, kann die Überweisung direkt an seinen Gastgeber erfolgen. Ein einfaches Formblatt für eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Wohnnebenkosten steht auf der Website des Landkreises zur Verfügung. Für den Wohnungsgeber ist diese ab Juni geltende Möglichkeit in der Regel finanziell günstiger, weil Nebenkosten nicht mit einer Pauschale abgegolten, sondern in tatsächlicher Höhe berücksichtigt werden.


Weitere Informationen zu Wohnraumangeboten und möglichen Kostenerstattungen stehen unter www.landkreis-muenchen.de/ukraine und dort im Unterbereich „Angebot von Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine“ zur Verfügung.

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