Übergang aus dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Leistungsbereich der Sozialgesetzbücher II und XII

Flagge Ukraine

Ab dem 01.06.2022 sollen geflüchtete Menschen aus der Ukraine Zugang zu den Regelsystemen des SGB II und SGB XII bekommen. Erwerbsfähige Geflüchtete und ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr können als sogenannte Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem SGB II beantragen, sofern sie eine Fiktionsbescheinigung oder einen entsprechenden Aufenthaltstitel vorlegen können. Geflüchtete, die das Rentenalter schon erreicht haben oder dauerhaft erwerbsunfähig sind, werden dem SGB XII zugewiesen.

 

Wichtig: Kurzantrag stellen, Bankkonto eröffnen und Anmeldung bei einer Krankenversicherung als Mitglied!

Weitere Informationen unter www.landkreis-muenchen.de/ukraine

 

Zuschuss bei privater Aufnahme von Geflüchteten entfällt

Damit entfallen ab dem 1. Juni Wohnnebenkostenzuschüsse, die vom Landratsamt München an engagierte Bürgerinnen und Bürger, die geflüchtete Menschen aus der Ukraine privat bei sich aufgenommen hatten. In den Leistungen der Grundsicherung, die durch das Jobcenter gewährt werden, sind Leistungen für die Begleichung von anfallenden Miet- und Wohnnebenkosten bereits enthalten.

 

 

 

18. Mai 2022

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