Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrer aus Corona-Risikogebieten

Wappen des Freistaat Bayern

Der Ministerrat hat am 22. Dezember 2020 eine Testpflicht für alle Urlaubs- und Familienrückkehrer aus Corona-Risikogebieten beschlossen und damit die strengen Regelungen zur Einreisequarantäne nochmals verschärft.

 

Jeder, der aus einem Corona-Risikogebiet nach Bayern einreist, muss entweder schon bei der Einreise einen negativen Test vorweisen oder umgehend zum Testen gehen. Dazu stehen die Testzentren an den Flughäfen oder die kommunalen Zentren bereit. An den Autobahnen werden Hinweisschilder an die Verpflichtung erinnern. Für Einreisende aus Risikogebieten gilt zwar jetzt schon eine strenge Quarantänepflicht. Diese wird nun durch die Testpflicht verschärft.

 

Ab dem 23.12.2020 müssen alle Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis innerhalb von 72 Stunden nach Einreise beim zuständigen Gesundheitsamt vorlegen. Idealerweise sollte der Test schon vor der Einreise nach Bayern gemacht werden.

 

 

>> Corona-Pandemie: Testnachweis von Einreisenden aus Risikogebieten

 

 

23. Dezember 2020

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