Pressemitteilung des Landratsamts vom 10.11.2021

Regional erhöhte Belastung auch im Landkreis München

Wappen des Freistaat Bayern

Es gelten weiterhin die Regelungen der Stufe „Rot“ der Krankenhausampel

 

Das Robert Koch-Institut meldet am heutigen Mittwoch für den Landkreis München eine Sieben-Tages-Inzidenz von 303,1. Damit überschreitet der Landkreis München auch den zweiten Schwellenwert, der für die Einstufung als „regionaler Hotspot“ in Bezug auf das Coronavirus maßgeblich ist. Das Landratsamt München hat daher heute eine Bekanntmachung erlassen, in der es die regional erhöhte Belastung im Landkreis München gemäß 14. Bayerischer Infektionsschutzmaßnahmenverordnung feststellt. Die Bekanntmachung tritt am Mittwoch, 10. November 2021 in Kraft. Die Regelungen gelten dann ab Donnerstag, 11. November 2021.

 

Bereits seit längerem liegt die ebenfalls für die Einstufung ausschlaggebende Belegung der verfügbaren Intensivbetten im Leitstellenbereich der integrierten Leitstelle München, dem der Landkreis angehört, über dem maßgeblichen Schwellenwert von 80 Prozent. Laut DIVI-Intensivregister lag die Auslastung der verfügbaren Intensivbetten im Leitstellenbereich am heutigen Vormittag bei 96,9 Prozent.

 

Vorerst keine zusätzlichen Maßnahmen

An den aktuell geltenden Maßnahmen ändert sich durch die Einstufung des Landkreises München als Region mit erhöhter Belastung zunächst nichts. Bereits seit dem gestrigen Dienstag, 9. November, gelten in ganz Bayern die Regelungen für die Phase „Rot“ der Krankenhausampel, da landesweit eine stark erhöhte Intensivbettenbelegung vorliegt.

 

Nur falls die bayernweiten Voraussetzungen für die Phase „Rot“ der Krankenhausampel nicht mehr vorliegen sollten, im Landkreis München aber weiter eine Intensivbettenbelegung von über 80 Prozent bei gleichzeitiger Sieben-Tages-Inzidenz über 300 besteht, kämen die Maßnahmen der regional erhöhten Belastung zum Tragen. Sie entsprechen den aktuell geltenden Maßnahmen der Phase „Rot“.

 

Lockerungen erst nach dreitägiger Unterschreitung eines Grenzwerts

Unterschreitet einer der beiden in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung definierten Werte drei Tage in Folge die maßgebliche Schwelle, erfolgt eine erneute Bekanntmachung durch das Landratsamt. Am Tag nach der Bekanntmachung enden dann die Maßnahmen der regional erhöhten Belastung, soweit sie nicht aufgrund der bayernweiten Einstufung fortgelten.

 

>> Die Bekanntmachung im Wortlaut lesen

 

 

11. November 2021

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