14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und ihre Änderung vom 5. November 2021

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Seit dem 1. September gilt die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. IfSMV).

Mit der Einführung dieser Verordnung wurden die geltenden Regeln deutlich reduziert und vereinfacht.

 

 

 

 

 

Neuerungen in Kürze 

  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.
  • An Orten mit Maskenpflicht reicht jetzt eine medizinische Gesichtsmaske.
  • Sport ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Es gelten nur die allgemeinen Regeln.
  • Die Regeln für Veranstaltungen wurden deutlich gelockert.
  • Es gibt nur noch einen relevanten 7-Tage-Inzidenzwert von 35. Von diesem Inzidenzwert hängt im Regelfall ab, ob 3G gilt oder nicht.
  • Es gibt jetzt eine bayernweite Krankenhausampel. Sie soll verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird.

 

>> 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ansehen (BayIfSMV_14)

 

Was bedeutet 3G?

3G steht für geimpft, genesen oder getestet. Die 14. Bayerische Infektionsschmutzmaßnahmen-verordnung sieht vor, dass Basis für Öffnungen das 3G-Prinzip bildet, mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete.

 

Weitere Fragen und Antworten zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite des >> Bayerischen Staatsministeriums.

 

 

1. September 2021, aktualisiert zum 5. November 2021

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