Seit dem 1. September gilt die 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. IfSMV).
Mit der Einführung dieser Verordnung wurden die geltenden Regeln deutlich reduziert und vereinfacht.
Neuerungen in Kürze
- Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr.
- An Orten mit Maskenpflicht reicht jetzt eine medizinische Gesichtsmaske.
- Sport ist wieder ohne Einschränkungen möglich. Es gelten nur die allgemeinen Regeln.
- Die Regeln für Veranstaltungen wurden deutlich gelockert.
- Es gibt nur noch einen relevanten 7-Tage-Inzidenzwert von 35. Von diesem Inzidenzwert hängt im Regelfall ab, ob 3G gilt oder nicht.
- Es gibt jetzt eine bayernweite Krankenhausampel. Sie soll verhindern, dass das Gesundheitssystem überlastet wird.
>> 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ansehen (BayIfSMV_14)
Was bedeutet 3G?
3G steht für geimpft, genesen oder getestet. Die 14. Bayerische Infektionsschmutzmaßnahmen-verordnung sieht vor, dass Basis für Öffnungen das 3G-Prinzip bildet, mit Freiheiten für Geimpfte, Genesene und Getestete.
Weitere Fragen und Antworten zu den aktuellen Regelungen finden Sie auf der Seite des >> Bayerischen Staatsministeriums.
1. September 2021, aktualisiert zum 5. November 2021