Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen in Gemeinden und Städten

Maskenpflicht

Das Landratsamt München hat aufgrund der geänderten Rechtslage eine Allgemeinverfügung für den Landkreis erlassen, mit der die stark frequentierten öffentlichen Plätze festgelegt wurden. Die beiliegende Allgemeinverfügung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Plätzen tritt ab 18.11.2020, 15:00 Uhr in Kraft. Diese ersetzt die Allgemeinverfügung vom 21. Oktober 2020. Die neue Allgemeinverfügung bezieht sich nun auf die aktuell gültige 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

 

Zum aktuellen Zeitpunkt (18.11.2020) ist die Gemeinde Grasbrunn als Gemeinde eingestuft, für die keine stark frequentierten öffentlichen Plätze festgelegt wurden. Für die Nachbargemeinde Haar gilt dies bspw. nicht.

 

 

 

Zum Download

>> Allgemeinverfügung Maskenpflicht ab 18.11.2020

inkl Gemeinden und Städte, für die stark frequentierte öffentliche Plätze festgelegt wurden (ab Seite 5 im Dokument)

 

 

 

18. November 2020

 

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