Pressemitteilung aus dem Landratsamt vom 14.10. 2020, 18:57 Uhr:

Landratsamt ordnet strengere Corona-Maßnahmen an

Wappen des Landkreises München

Sieben-Tage-Inzidenz liegt seit Sonntag über dem Signalwert von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner / Kontaktbeschränkungen und Ausweitung der Maskenpflicht

 

Der Trend der vergangenen Tage setzt sich fort: Auch in der neuen Woche verzeichnet der Landkreis München einen weiteren Anstieg an Infektionen mit dem Coronavirus. Am vergangenen Sonntag wurde der Signalwert von 35 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage erstmals seit April dieses Jahres wieder überschritten. Am Mittwoch lag der Wert laut LGL bei 37,95. Das Landratsamt hat daher für die kommenden Tage eine Allgemeinverfügung mit weitergehenden Corona-Maßnahmen erlassen, um das Infektionsgeschehen doch noch einbremsen zu können.

 

Folgende Regelungen gelten künftig im Landkreis München:

  • Bei Veranstaltungen für einen nicht beliebigen Teilnehmerkreis (z. B. Beerdigungen, Hochzeiten, Vereinssitzungen etc.) sowie nicht öffentlichen Versammlungen sind künftig maximal 50 Teilnehmer in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Teilnehmer unter freiem Himmel erlaubt.
  • Bei Feierlichkeiten in privaten Räumen dürfen maximal 25 Personen zusammenkommen.

Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt dringend,

  • dass sich im öffentlichen Raum nur Mitglieder zweier Haushalte oder Gruppen von maximal fünf Personen treffen. Diese Empfehlung gilt auch für die Gastronomie.
  • den Besuch in Alten- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen auf täglich eine Person während einer festen Besuchszeit zu beschränken.

Die Allgemeinverfügung gilt vom 16. Oktober 2020, 00:00 Uhr, bis 22. Oktober 2020, 24:00 Uhr.

 

 

Schutzmaßnahmen für Schulen und Kindertageseinrichtungen

  • Maskenpflicht im Unterricht ab der 5. Jahrgangsstufe: Für Schulen gilt nach dem Rahmenhygieneplan von Kultus- und Gesundheitsministerium nun Stufe 2 des entsprechenden Konzepts. Diese sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe auch im Unterricht eine Maske tragen müssen, sofern in den Klassenzimmern der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern und zur Lehrkraft nicht eingehalten werden kann.
  • In allen Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten müssen entsprechend dem Rahmen-Hygieneplan feste Gruppen gebildet werden. Alle Beschäftigten haben in der Einrichtung eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

 

Entsprechende Anordnungen wird das Gesundheitsamt am morgigen Donnerstag treffen; sie gelten ab kommenden Freitag.

 

„Wir haben gesehen, dass sich die Infektionen vor allem im privaten Zusammenhang, bei Treffen und Feierlichkeiten im Freundes- und Familienkreis, und in den jüngeren Altersgruppen verstärkt ausbreiten. Daher halte ich die getroffenen Maßnahmen, die auch von übergeordneten Behörden bei einem Überschreiten des Signalwerts so vorgesehen sind, als sinnvoll und mit Augenmaß gewählt“, kommentiert Landrat Christoph Göbel die jüngsten Anordnungen aus dem Landratsamt. „Wir haben es zum größten Teil selbst in der Hand, wie stark sich das Virus ausbreitet. Die Beachtung von Quarantänemaßnahmen und Hygieneregeln sollte selbstverständlich sein. Aber auch in Freizeit und Beruf sollten wir wieder ganz besonders darauf achten, unsere Kontakte zu reduzieren. Nur so können wir verhindern, dass sich das Virus ungebremst ausbreitet und die Behörden die Kontaktpersonen nicht mehr flächendeckend nachverfolgen können. Natürlich sind solche Maßnahmen schmerzlich, letztendlich dienen sie jedoch dem Schutz aller.“

 

Weitere Informationen zu den geltenden Corona-Regeln in Bayern gibt es unter anderem auch auf der Homepage des Landkreises.

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