Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales vom 5. März

Kindertagesbetreuung und organisierte Spielgruppe ab 15. März 2021 möglich

Wappen des Freistaat Bayern

Familienministerin Trautner: „Ein erfreuliches Signal für unsere Familien – auch organisierte Spielgruppen sind ab 15. März wieder möglich“

 

Ab dem 15. März 2021 können Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertagespflegestellen bei einer 7-Tages-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt von unter 50 wieder in den Regelbetrieb zurückkehren, zwischen 50 und 100 gilt ein eingeschränkter Regelbetrieb und bei über 100 Notbetreuung. Auch sind ab dem 15. März 2021 wieder organisierte Spielgruppen möglich in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz unter 100 liegt.

 

Dazu Bayerns Familienministerin Carolina Trautner: „Mit der Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb seit 22. Februar haben wir gute Erfahrungen gemacht. Durch die Möglichkeit für die Beschäftigten sich prioritär impfen zu lassen und durch die Selbsttests, die der Freistaat den Beschäftigten für zwei Testungen in der Woche zur Verfügung stellt, schaffen wir nun zusätzlich verbesserte Rahmenbedingungen für einen möglichst sicheren Betrieb auch in Zeiten der Pandemie. Dort wo die 7- Tages-Inzidenz unter 50 liegt, können wir deshalb in den Regelbetrieb zurückkehren. Das ist ein erfreuliches Signal für unsere Familien.“

 

Regelbetrieb bedeutet: Die Kindertageseinrichtungen können wieder mit offenen Konzepten arbeiten und müssen keine festen Gruppen bilden. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt für die Beschäftigten aber weiterhin. Die Träger der Einrichtungen können allerdings frei darüber entscheiden, ob die Kinder weiterhin in festen Gruppen betreut werden. Die Betreuung in festen Gruppen hat den Vorteil, dass Infektionsketten bei einer Erkrankung mit dem Corona-Virus schnell und einfach nachvollzogen werden können. Außerdem muss bei Auftreten eines Infektionsfalles in einer Gruppe gegebenenfalls nicht die gesamte Kindertageseinrichtung in Quarantäne gehen.

 

Im eingeschränkten Regelbetrieb müssen zwingend feste Gruppen gebildet werden. Die Notbetreuung dürfen nur Kinder besuchen, deren Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

 

Auch im Regelbetrieb gelten wie im eingeschränkten Regelbetrieb sowie in der Notbetreuung klare Schutz- und Hygienevorgaben entsprechend des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten. Der Rahmenhygieneplan wird entsprechend aktualisiert. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde wird jeweils am Freitag jeder Woche nach dem jeweils aktuellen Stand der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts feststellen, ob der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 überschritten ist und macht dies unverzüglich amtlich bekannt. Die für den neuen Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags. „Für Eltern ist es eine wichtige Erleichterung, wenn Abläufe sich nicht täglich ändern, sondern immer eine ganze Woche gelten. Wir wollen den Familien damit in einer ohnehin schwierigen Zeit möglichst viel Planungssicherheit geben“, so Trautner.

 

Es bleibt den Eltern freigestellt, aus Gründen des Infektionsschutzes ihr Kind auch weiterhin zu Hause zu betreuen. Der pauschale Beitragsersatz für Kinder, die weiterhin zuhause betreut werden oder für die die Betreuung höchstens an fünf Tagen beansprucht wurde, bleibt für März 2021 trotz der Rückkehr in den Regelbetrieb bestehen.

 

 

10. März 2021

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