FFP2-Schutzmasken für pflegende Angehörige und bedürftige Bürgerinnen und Bürger

FFP2 Maske

Die Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkauf im Einzelhandel eine FFP2-Schutzmaske zu tragen, trifft auch Bürgerinnen und Bürger mit geringen finanziellen Mitteln sowie ältere, pflegebedürftige Menschen in besonderem Maße. Um insbesondere für pflegende Angehörige sowie für Bürgerinnen und Bürger in sozialen Härten die zusätzlichen Belastungen durch die Anschaffung der teureren Schutzmasken abzufedern, stellt der Freistaat insgesamt rund 3,5 Millionen kostenlose FFP2-Masken zur Verfügung. Den Transport der Schutzausrüstung übernimmt das Technische Hilfswerk (THW).

 

 

 

 

Das Verteilungs-Procedere (voraussichtlich ab 20. Januar):

 

  • Für Grundsicherungsempfänger (SGB II, SGB XII und AsylbLG) ab 15 Jahre
    Die Verteilung von jeweils 5 FFP2-Schutzmasken für diese Personengruppe erfolgt direkt durch das Landratsamt per Post an die Bedürftigen.
  • Für Pflegende Angehörige (Hauptpflegepersonen, 3 Schutzmasken)
    Bitte schicken Sie, um direkte Kontakte zu vermeiden, per E-Mail oder Fax einen entsprechenden Nachweis (z.B. Schreiben der Pflegekasse mit Feststellung des Pflegegrades der bzw. des Pflegebedürftigen) mit der Angabe Ihrer Adresse an das Bürgerbüro der Gemeinde Grasbrunn:
    E-Mail: ewo@grasbrunn.de
    Faxnummer: 089 461002-192

           Die Schutzmasken werden Ihnen anschließend von Rathaus Neukeferloh per Post zugesandt. Bei Fragen steht Ihnen das    

         Bürgerbüro gerne telefonisch zur Verfügung, Tel. 089 461002-0.

 

 

18. Januar 2021

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