Dreist: Wieder Hundekot im Pflanzkübel!

Hundekot in Blumenschale

Die Schale wird saisonal von einer ehrenamtlichen Dame aus Neukeferloh liebevoll bepflanzt.

Sie wird diese Bepflanzung jetzt aufgeben, wie sie uns nach dem wiederholten Vorfall mitteilte. Dies ist sehr schade!

Vielleicht fühlt sich der oder die Hundebesitzer/in angesprochen und achtet zukünftig mehr auf sein Tier.

 

Für die Verunreinigung durch Hundekot gilt Art. 16 BayStrWG. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen des § 1 dieser Verordnung verstößt, kann gem. Art. 18 Abs. 3 LStVG mit einer Geldbuße bis zu 511 € belegt werden.

 

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