Corona-Lockdown „light“ wird verlängert

Corona Virus - neu

Und zwar faktisch bis Anfang Januar. Lediglich über die Weihnachtsfeiertage und zu Silvester soll es Lockerungen geben. Die Verlängerung der bereits im November bestehenden Maßnahmen trifft Gaststätten, Hotels und Kulturbetriebe besonders hart. Sie haben zwar viele gute Hygienekonzepte entwickelt, aber es muss weiterhin darum gehen, die Kontakte – dazu gehört auch der Weg zum und zurück von der Gaststätte – deutlich zu reduzieren. Es muss jetzt gelingen, die Zahl der Neuinfektionen deutlich zu reduzieren, denn Krankenhäuser, Gesundheitsämter und Ordnungsbehörden sind an der Belastungsgrenze.

 

Weitere Kontakteinschränkungen

Maximal fünf Personen aus maximal zwei unterschiedlichen Haushalten dürfen sich treffen. Kinder bis 14 Jahren fallen aber nicht unter diese Regelung.

       

Über Weihnachten werden die strengen Kontaktbeschränkungen gelockert

Vom 23. Dezember bis längstens 1. Januar dürfen sich maximal zehn Personen treffen, Kinder bis 14 Jahre fallen hierbei ebenfalls nicht unter die Regelung.


Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn

Künftig sollen deutlich weniger Plätze reserviert werden können - sprich: Die Zahl der Reisenden im Fernverkehr pro Zug soll reduziert werden.

 

Maskenpflicht wird ausgeweitet, auch in Schulen und auf Parkplätzen 

Zum Beispiel in Innenstädten größerer Städte und auf dem Parkplatz etwa von Supermärkten. 

 

Schulen
Bayern hat beschlossen, die Ferien auf den 19.12. vorzuziehen. Ab der 7. Klasse gilt im Unterricht Maskenpflicht. Eine Verpflichtung in unteren Klassen kann eingeführt werden. Ab einem Inzidenzwert von 200 soll es ab der 8. Klasse außerdem Wechsel- und Hybridunterricht geben.

Abgestuftes Verfahren im Einzelhandel

In Supermärkten und Geschäften mit mehr als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche soll nur noch eine Person je 20 Quadratmeter erlaubt sein - bisher sind es 10. Für kleinere Geschäfte bleibt es bei der 10 Quadratmeter-Regelung. 

 

Kein generelles Verbot von Silvesterfeuerwerk

Größere Menschenansammlungen sollen aber verhindert werden - auf belebten Plätzen wird es daher ein Verbot geben, wo regeln die Kommunen selbst. Grundsätzlich wird „empfohlen“, an Silvester auf Feuerwerk zu verzichten.

 

Hotspot-Regelung

Ab einem Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen gilt die Hotspot-Regelung. Wenn die Infektionen extrem und unkontrolliert ansteigen, müssen striktere Maßnahmen greifen, um die Kontrolle wieder zu erlangen.

 

Der Beschluss im Original-Wortlaut 

Das komplette Papier mit zahlreichen Fußnoten, in denen Bundesländer Ausnahmen erklären, finden Sie hier als pdf zum Herunterladen. Darin finden Sie auf 15 Seiten alle Beschlüsse im Wortlaut mit allen Erläuterungen. 

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