Bußgeldkatalog sowie aktuelle Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Corona Virus - neu

Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter

Um die Nachverfolgbarkeit von Infektionsketten zu gewährleisten, sind wahrheitsgemäße Kontaktdaten (insbesondere Kontaktinformationen und Aufenthaltszeitraum) unerlässlich. Gastronomen, Hotelbetreiber und Veranstalter haben daher die Pflicht zur Erfassung der Daten (Namen und Vornamen, eine sichere Kontaktinformation, z.B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift, sowie der Zeitraum des Aufenthaltes). Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht unbefugt einsehen können und die Daten vor unrechtmäßiger Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu löschen. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Bei Pflichtverletzung droht ein Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Wenn Gäste falsche persönliche Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants usw. machen, droht ein Bußgeld in Höhe von in der Regel bis zu 250 Euro.

 

Private Feierlichkeiten

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten wurden Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese wird für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

 

 

Allgemein

Bei einem Überschreiten einer Inzidenz von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen verbleibt es bei den entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 22. September 2020 erlassenen Regelungen.

https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-22-september-2020/

 

Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) wird bis zum 18. Oktober 2020 verlängert. Inhaltliche Änderungen ergeben sich nicht. https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-535/

 

=> Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Fallzahlen von Coronavirusinfektionen in Bayern.

 

Quelle: https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/faq/index.php

 

 

 

Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie

Hier können Sie sich den aktuellen Bußgeldkatalog zur Corona-Pandemie ansehen.

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