++Update++ Bereit für den Impfstart

Corona Virus - neu

In Absprache der Landräte mit StMin Huml wird es voraussichtlich zu Beginn des neuen Jahres ein Anschreiben von Landrat Christoph Göbel an die Landkreisbürger (80+), als Impferinnerung und um das genaue Impfprocedere zu erläutern, geben. Gerne können Sie aber, wenn Sie zu dieser Zielgruppe gehören, jetzt bereits einen Impftermin im Haarer Impfzentrum vereinbaren. Dort stehen alle Kräfte bereit. Wie uns vom Landratsamt München mitgeteilt wurde, sind Termine bis einschl. 2. Januar bereits ausgebucht. Demnach sind ab 3. Januar weitere Terminvereinbarungen möglich, vorausgesetzt, dass ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Impfung ohne vorher vereinbarten Termin NICHT möglich ist!

 

Terminvereinbarung direkt im Impfzentrum (8-18 Uhr, 7 Tage die Woche, auch an Feiertagen) oder Online:

 

 

Anmelden können sich zunächst ausschließlich Landkreisbürgerinnen und -bürger, die nach der Impfverordnung des Bundes der Gruppe derer angehören, denen höchste Priorität zugewiesen wurde. Bei der Online-Terminvereinbarung ist je nach Wohnort zuerst das jeweilige Impfzentrum auszuwählen (für Grasbrunner Bürgerinnen und Bürger das Impfzentrum Haar). Anschließend werden Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Postleitzahl abgefragt, um den Impfanspruch zu verifizieren und eine Buchungsbestätigung zusenden zu können. Sind die Merkmale zur Vereinbarung eines Impftermins erfüllt, gelangt man zur Terminauswahl und kann den gewünschten Termin buchen. Nach Buchungsabschluss erhalten Sie per E-Mail eine Terminbestätigung sowie einen Link, um ggf. die Buchung stornieren zu können.

 

Alten- und Pflegeeinrichtungen werden priorisiert

Bereits seit dem 15. Dezember sind die aktuell drei Impfzentren im Landkreis München in Haar, Oberhaching und Unterschleißheim einsatzbereit. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung haben Landkreis, die Betreiber BRK, Johanniter und Malteser und die beteiligten Kommunen in Windeseile alle Voraussetzungen geschaffen, um mit den Impfungen beginnen zu können, sobald der erste Impfstoff ausgeliefert wird.

Die ersten Immunisierungen werden in den Alten- und Pflegeeinrichtungen im Landkreis München vorgenommen. Hier wurden in den vergangenen Tagen bereits in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen Impfwille und Impfeignung abgefragt, so dass dort ohne weiteren Vorlauf mit den Impfungen begonnen werden kann. Ziel ist es, dieser besonders vulnerablen Gruppe möglichst zeitnah einen umfassenden Schutz zu ermöglichen. Da zu Beginn der Impfungen voraussichtlich zunächst nur kleinere Mengen des Impfstoffs zur Verfügung stehen werden, werden in den ersten Tagen die an die Impfzentren angegliederten mobilen Impfteams hauptsächlich Impfungen in den genannten Einrichtungen vornehmen.

 

Mit höchster Priorität sollen folgende Gruppen geimpft werden:

  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in den Impfzentren im Sinne von § 6 Absatz 1 Satz 1 sowie in Bereichen, in denen für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 relevante aerosolgenerierende Tätigkeiten durchgeführt werden,
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht, insbesondere in der Onkologie oder Transplantationsmedizin

 

So läuft die Impfung vor Ort ab

Das Impfzentrum darf nur nach vorheriger Terminvereinbarung betreten werden. Zum Impftermin sind ein gültiger Personalausweis sowie, falls vorhanden, ein Impfpass mitzubringen. Falls vorhanden, sollten auch wichtige Unterlagen wie ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste mitgebracht werden. Darüber hinaus können Bürgerinnen und Bürger bereits zur Vorbereitung die Einwilligungserklärung in die Schutzimpfung gegen COVID-19 sowie das Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 herunterladen und die Hinweise zur Impfaufklärung sowie die Datenschutzinformation der Digitalen Impfverwaltung Bayern lesen. Alle Dokumente sind herunterzuladen unter www.stmgp.bayern.de/coronavirus/impfung/.

 

Bei der Anmeldung im Impfzentrum gleicht das medizinische Personal die persönlichen Daten ab. Sofern nicht bereits der ausgefüllte Aufklärungsbogen mitgebracht wurde, muss dieser vor Ort ausgefüllt werden. Danach bespricht der Arzt mit dem Patienten die medizinische Vorgeschichte und informiert ausführlich über die Impfung. Nachdem die Einverständniserklärung unterzeichnet wurde, wird die Impfung vorgenommen. Zur medizinischen Überwachung verbleiben geimpfte Personen noch rund eine halbe Stunde in einem Beobachtungsraum. Danach kann die Heimreise angetreten werden.

 

Alle Informationen rund um die Covid-19-Impfung im Landkreis München, den Link zur Terminvereinbarung sowie weitere Informationen rund um Corona finden Sie stets aktuell auf https//:www.landkreis-muenchen.de/coronavirus.

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