Annahmebedingungen für die Anlieferung von Künstlichen Mineralfasern/Mineralwolle

Wappen des Landkreises München

Das Landratsamt München und die Landeshauptstadt München informieren Annahmebedingungen für die Anlieferung von Künstlichen Mineralfasern/Mineralwolle zur Annahmestelle der Fa. Wurzer Umwelt GmbH oder zum Entsorgungspark Freimann der Landeshauptstadt München

 

1.  Künstliche Mineralfaserabfälle (KMF) aus dem Stadt- und Landkreisgebiet München bis maximal 5 Mg pro Woche/Entsorgungsnachweis sind grundsätzlich über die Annahmestelle der Fa. Wurzer Umwelt GmbH in 85462 Eitting, Am Kompostwerk 1 (nachfolgend als Fa. Wurzer bezeichnet) zu entsorgen. Kleinmengen bis zu vier Big-Bags à 1 m³ werden am Entsorgungspark Freimann angenommen.

 

Mineralwolle in größeren Mengen ist über die GSB Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH zu entsorgen. Sonstige KMF-Abfälle mit organischen oder weiteren gefährlichen Bestandteilen, die nicht den Kriterien der Deponieklasse II entsprechen und aus gewerblichen Baumaßnahmen stammen, sind seit 01.10.2021 von der Entsorgung ausgeschlossen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen entweder direkt an die GSB Sonderabfall Entsorgung Bayern GmbH oder an spezielle Entsorgungsfachbetriebe, die eine ordnungsgemäße Entsorgung in Untertagedeponien gewährleisten.

 

 

2. Öffnungszeiten

    bei der Annahmestelle Wurzer:  Montag – Freitag von 7 – 17 Uhr (ausgenommen Feiertage)

    am Entsorgungspark Freimann: Montag – Donnerstag von 7 – 16 Uhr und freitags von 7 – 14 Uhr

    Das Abladen sollte spätestens 30 Minuten vor Schließung der Waagen erfolgen

 

 

3. Die Gebühr für die Anlieferung von KMF (klassische Mineralwolleabfälle) beträgt

  • bei der Annahmestelle Wurzer: 344,02 €/Mg bzw. bei Mengen unter 400 kg 103,21 € pro Anlieferung;
  • am Entsorgungspark Freimann: 374,02 €/Mg  bzw. bei Mengen unter 200 kg   56,10 € pro Anlieferung.

 

Für die Anlieferung folgender KMF-Abfälle am Entsorgungspark Freimann gelten Sondergebühren (betrifft nur Privatpersonen, gewerbliche Anlieferer werden nicht angenommen):

  • KMF-Akustikdämmplatten: 827,41 €/Mg bzw. bei Mengen unter 200 kg 124,11 € pro Anlieferung;
  • Sonstige KMF-Abfälle, die nicht den Kriterien der Deponieklasse II entsprechen: 1592,72 €/Mg bzw. bei Mengen unter 200 kg 124,11 € pro Anlieferung

Die Gebührenbescheide werden vom Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) erstellt.

 

 

4. Vorbehandlung / Verpackung:

 

4.1 Entsorgungspark Freimann (Kleinmengen bis 4 m³)

Anlieferung grundsätzlich in staubdicht verschlossenen Big-Bags (Volumen maximal 1 m³) mit Verladeschlaufen. Private Kleinanlieferer können ausnahmsweise Mineralwolleabfälle auch verpackt in staubdicht verschlossenen Foliensäcken (maximal 2 Säcke á 70 l) anliefern.

Kennzeichnen Sie die Verpackung bitte mit wasserunlöslichen Fettstift mit der Adresse der Anfallstelle und der Geschäftspartnernummer, die auf der für Sie ausgestellten Anlieferberechtigung (Ziffer 6.1) aufgedruckt ist.

 

4.2 Annahmestelle Fa. Wurzer:
Anlieferung ausschließlich in staubdicht verschlossenen Big-Bags (Volumen maximal 1 m³) mit Verladeschlaufen.
Die Big-Bags sind deutlich mit der 12-stelligen Entsorgungsnachweisnummer (EN… bzw. SN…) in witterungsbeständiger Weise zu kennzeichnen (z.B. auf reißfesten Klebebanderolen an den Halteschlaufen, auf festhaftenden Fassaufklebern oder mit wasserunlöslicher Fettstiftaufschrift).


Bei der Fa. Wurzer ist ein geeigneter Herkunftsnachweis (Anfallstelle in der Stadt oder im Landkreis München) zu erbringen, z. B. mittels Übernahmescheine bei Sammelentsorgung.

 

Beachten Sie Folgendes:

  • Vor dem Verpacken sind die Abfälle anzufeuchten oder mit Restfaserbindemittel zu behandeln.
  • Die Verladeschlaufen müssen gut zugänglich sein, um die Big Bags mittels Verladebagger aus dem Trans- portfahrzeugen herauszuheben.
  • Die Big-Bags sind unbeschädigt und staubdicht verschlossen anzuliefern und nach Möglichkeit ganz zu befüllen. Eine äußere Kontamination der Säcke mit Mineralfasern ist auszuschließen.
  • Unzureichend verpackte Abfälle können aus Arbeitsschutzgründen abgewiesen werden.

 

 

5. Transport und Abladen

Die verpackten KMF-Abfälle sind für den Transport so zu sichern, dass während des Transportes und beim Abladen keine Mineralfaserstäube freigesetzt werden. Für den Transport von KMF sind zur Vermeidung von Staubemissionen mindestens bedeckte Fahrzeuge (mit Plane abgedeckte Ladepritsche) zu verwenden. Sie dürfen nicht geworfen oder einfach abgekippt werden.

 

 

6. Anlieferformalitäten

 

6.1  Für Anlieferungen von Mengen bis max. 2 Mg im Jahr am Entsorgungspark Freimann durch Privatpersonen ist eine Anlieferberechtigung beim Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), VR-S, Tel. 089 233-31113, Fax: 089 233-31182, E-Mail: satzungsvollzug.awm@muenchen, Homepage: http://www.awm-muenchen.de formlos zu beantragen. Der Antrag soll Angaben über die Abfallmenge, eine Abfallbeschreibung, die Abfallherkunft, Name, Adresse, Telefonnummer des Abfallerzeugers, nach Möglichkeit das Kfz-Kennzeichen des Anlieferfahrzeuges und den geplanten Anliefertermin enthalten.

 

6.2  KMF-Abfälle sind in der Regel gefährliche Abfälle (Abfallschlüssel Nr. 17 06 05*) und grundsätzlich nachweispflichtig. Zur Anlieferung bei der Annahmestelle Wurzer benötigen gewerbliche Abfallerzeuger und -beförderer einen gültigen Entsorgungsnachweis (EN oder SN) mit Annahmeerklärung der Fa. Wurzer. Wenden Sie sich zunächst an den AWM, VR-S (Kontaktdaten siehe oben) zwecks Freigabe des Entsorgungsnachweisverfahrens. Anschließend können Sie den EN oder SN elektronisch über das ZKS-Postfach I177S0005 bei der Fa. Wurzer beantragen. Stimmen Sie ggf. die Abfalldeklaration und die Anlieferungsform mit der Fa. Wurzer ab.
Kontakt: E-Mail vertrieb@wurzer-umwelt.de, Tel. 08122/9919-156
Detailinfos: https://www.awm-muenchen.de/entsorgen/abgabestellen-services/annahmestelle-wurzer-eitting
Sobald der EN oder SN genehmigt ist, erhalten Sie vom AWM eine Anlieferberechtigung mit Erfassungsbarcode zur Vorlage an der Eingangswaage.

Der Nachweis über die erfolgte Entsorgung ist mit elektronischen Begleitscheinen zu belegen.
Abfallerzeuger und Beförderer müssen die elektronisch erstellten Entsorgungsnachweise und Begleitscheine mit ihrer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und an das elektronische ZKS-Postfach I177S0005 der Fa. Wurzer senden. Für die Signatur benötigen Sie eigene Signaturkarten und zertifizierte Lesegeräte.

Zur Anlieferung bei der Fa. Wurzer legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:

  • Anlieferberechtigung des AWM mit Erfassungsbarcode
  • Papierausdruck des elektronischen Begleitscheins zum genehmigten EN/SN
  • Bei Sammelentsorgung (SN) zusätzlich als Herkunftsnachweis einen ausgefüllten Übernahmeschein

Beachten Sie die Mengenbegrenzung von 5 Mg pro Woche pro EN/SN

 

 

7.  Für das gewerbsmäßige Einsammeln und/oder Befördern von gefährlichen Abfällen ist eine Beförderungserlaubnis gem. § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich. Diese erteilt für Firmen, die im Landkreis München ihren Hauptsitz haben, das Landratsamt München, Fachbereich 4.4.1, Frau Westenkirchner, Telefon 089-6221-2749. Für Firmen, die ihren Hauptsitz im Stadtgebiet haben, ist das Referat für Klima- und Umweltschutz, RKU-US 12, Telefon 089-233-47697 und -47729, E-Mail abfallrecht@muenchen.de, zuständig. Privatpersonen benötigen keine Beförderungserlaubnis.

 

Für den Transport von gefährlichen Abfällen im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen ist ab einer Menge von 2 Mg pro Jahr eine Anzeige gem. § 53 Kreislaufwirtschaftsgesetz erforderlich. Die Anzeige ist per Formblatt entsprechend § 7 Anzeige- und Erlaubnisverordnung bei der örtlich zuständigen Behörde zu erstatten.

 

 

 

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt München, Tel. 089 6221-2626 oder an den Abfallwirtschaftsbetrieb München der Landeshauptstadt München, Tel. 089 233-96200.

 

 

 

Bezugsadressen für Mineralwolle-Big-Bags und Gewebesäcken mit Verladeschlaufen zur Entsorgung von Künstlichen Mineralfasern:

Entsorgungstechnik Bavaria GmbH, Carl-Zeiss-Str. 4-6, 85247 Schwabhausen, Tel. 08138/66994-13, Fax 08138/66994-29, Internet: www.et-bavaria.eu, E-Mail: Info@et-bavaria.eu auch Einzelverkauf

GM Gummi und Kunststoffe, Georg-Maurer-Straße 4, 81249 München, Tel. 089 897042-0,

Fax 089 897042-40, Internet: www.gm-gmbh.de, E-Mail: info@gm-gmbh.de

Big Bag Grundmann, Hirmerweg 6, 81245 München (Aubing), Tel. 089 8632930, Fax 089 8642893, Internet: bigbag-grundmann.de, E-Mail Armand-Grundmann@t-online.de

DECON Süd, Ahornring 62, 86916 Kaufering, Tel. 08191 7324, Fax: 08191 70717

Internet: www.decongmbh.de, E-Mail: info@decongmbh.de. Hier können Sie auch Platten-Big-Bags mit den Abmessungen 260 x 125 x 30 cm und 320 x 120 x 30 cm bestellen.

Sokuflex Behälter GmbH, Gewerbegebiet, Neuer Kamp 18, 25548 Kellinghusen, Tel. 04822 378880,

Fax 04822 3788810, Internet, www.sokuflex.de, E-Mail: info@sokuflex.de .

Hier können Sie auch Platten Big Bags mit den Abmessungen 320 x 120 x 30 cm bestellen.

PEMA Verpackung GmbH, Carl-Zeiss-Straße 10, 28857 Syke, Tel. 04242 5393-0, Fax: 04242 5393-33, Internet: www.pema-verpackung.de, E-Mail: info@pema-verpackung.de

Tibas GmbH, Semptwiesen 3, 84174 Eching, Tel. 08762 / 38-21, Fax: 08762 / 38-23, Internet: www.tibas-gummi.de E-Mail: info@tibas-gummi.de

Sollten Sie andere Bezugsquellen in Anspruch nehmen, muss eine reißfeste, staubdichte und saubere Verpackung mit vergleichbarer Kunststoffart gewährleistet sein.

 

 

 

Informationen zum eANV

http://www.lfu.bayern.de/abfall/zentrale_stelle_abfallueberwachung/abfallnachweisverfahren_eanv/index.htm

 

Anmeldung und Registrierung im elektronischen Nachweisverfahren, elektronischer Begleitschein, elektronischer Entsorgungsnachweis

eANV-Provider Ihrer Wahl, z. B. www.zedal.de, www.eanvportal.de oder zentral über http://www.zks-abfall.de

 

Informationen zur qualifizierten elektronischen Signatur

www.s-trust.de, www.d-trust.de oder www.signtrust.de

Stand: 01.01.2022                                                                                                KMF_ANLI_01_2022_Mg.docx

 

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