Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Testung von Beschäftigten in Einrichtungen

Wappen des Landkreises München

Das Landratsamt hat am Donnerstag, den 16. April 2021, aufgrund der aktuell erhöhten Infektionszahlen (7-Tage-Inzidenz aktuell laut RKI: 140,4) eine Allgemeinverfügung zur Anordnung einer Testung von Beschäftigten in Einrichtungen nach §9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 3 und 5 der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erlassen. Beschäftigte in Alten- und Pflegeeinrichtungen müssen sich danach an mindestens zwei verschiedenen Tagen pro Woche auf das Coronavirus testen lassen. Die Allgemeinverfügung tritt am 16. April 2021 um 0:00 Uhr in Kraft und außer Kraft, wenn der maßgebliche Wert der 7-Tage-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten und dies nach § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV amtlich bekanntgemacht worden ist.

 

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist auf der Website des Landkreises unter Schutzmaßnahmen für den Landkreis München wegen erhöhter Infektionszahlen; Anordnung einer Testung von Beschäftigten in Einrichtungen sowie im Anhang dieser E-Mail einzusehen.

 

 

16. April 2021

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