Allgemeinverfügung Untersagung Alkoholkonsum an bestimmten öffentlichen Orten

Wappen des Landkreises München

Das Landratsamt München hat aufgrund der geänderten Rechtslage eine Allgemeinverfügung für den Landkreis erlassen, mit der die Untersagung des Alkoholkonsums an bestimmten öffentlichen Orten und Plätzen und die Verlängerung der Verfügung einer weitergehenden Maskenpflicht in den Städten/Gemeinden festgelegt wurde.

 

 

>> PDF Allgemeinverfügung (gültig ab 20.04.2021)

>> PDF Allgemeinverfügung (gültig ab 27.03.2021)

>> PDF Allgemeinverfügung (gültig ab 09.03.2021)

>> PDF Allgemeinverfügung (Stand 16.02.2021)

 

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