Mit dem Bürgerservice-Portal bietet die Gemeinde Grasbrunn außerhalb der Öffnungszeiten noch mehr Bürgernähe. In diesem Portal können unterschiedliche Verwaltungsleistungen gebündelt und hin zum Bürger verlagert werden.
Im Rahmen des Bürgerservice-Portals haben Sie die Möglichkeit, Anträge an Ihre örtliche Verwaltung zu erfassen und direkt an das Bürgerbüro zur weiteren Bearbeitung weiterzuleiten.
Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.
Die unter Bürgerservice aufgeführten Dienste sind in unterschiedlicher Art und Weise nutzbar.
Bei direkter Nutzung klicken Sie einfach auf den jeweiligen Dienst, den Sie in Anspruch nehmen möchten.
*Was ist die „BayernID“?
Mit der BayernID melden Sie sich bei staatlichen oder kommunalen Online-Diensten an. Sie ist Ihre elektronische Identität und Ihr Servicekonto im „BayernPortal“ (zentrale Informationsquelle zu allen Verwaltungsleistungen, Behörden und vielen staatlichen und kommunalen Onlinediensten). Parallel ist die Bayern ID Grundlage für die sichere digitale Kommunikation mit der Verwaltung in Bayern. Wenn Sie Online-Dienste nutzen, können Sie mit dem Postfach Ihrer BayernID Nachrichten von Behörden empfangen.
Die Registrierung für die BayernID ist kostenfrei und mit Ihrem Einverständnis werden die im Servicekonto gespeicherten Daten an die Online-Dienste übertragen.
>> Jetzt weitere Informationen abrufen!
Wir sind für Sie da!
Wenn Sie Fragen zur Benutzung des Bürgerservice-Portals haben oder Hilfe beim Ausfüllen der Formulare benötigen, kontaktieren Sie bitte unser Bürgerbüro - wir helfen Ihnen gerne weiter.
Bürgerbüro: Tel.:089/461002-0, oder unter ewo@grasbrunn.de
Verloren und Gefunden
Haben Sie etwas gefunden?
Als Finder müssen Sie einen Fund, der mehr als 10 Euro wert ist, unverzüglich anzeigen und beim Fundamt im Bürgerbüro abgeben.
Vor Ablauf von 6 Monaten erwerben Sie kein Eigentum an der Fundsache. Kann der Verlierer in dieser Zeit nicht ausfindig gemacht werden, haben Sie als Finder jedoch die Möglichkeit, die abgegebene Fundsache nach Ablauf von 6 Monaten zurück zu bekommen.
Haben Sie etwas verloren?
Gerne können Sie im Ordnungsamt/Fundamt nachfragen, ob Ihre verlorengegangene Sache abgegeben wurde. Auf der Homepage können Sie in der Fundliste nachsehen, welche Fundgegenstände in letzter Zeit abgegeben wurden. In der Gemeindezeitung „Grasbrunner Nachrichten“ werden ebenfalls je nach Bedarf die aktuellen Fundgegenstände veröffentlicht.
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