Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für:
* Die Berechnung und Abwicklung von Pflichtteilsansprüchen. Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Pflichtteilsberechtigt sind Abkömmlinge, der Ehegatte und - unter bestimmten Voraussetzungen - die Eltern des Verstorbenen, wenn diese durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
* Die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben und die Verteilung des Nachlasses.
* Für die Festsetzung der Erbschaftsteuer. Für die Festsetzung der Erbschaftsteuer in den Verfahren des Nachlassgerichts München ist das Finanzamt Kaufbeuren, Erbschaftsteuerstelle, Postfach 1260, 87572 Kaufbeuren, Tel. 08341/802-0 zuständig.
* Die Beratung über die inhaltliche Gestaltung von Testamenten. Rechtsberatung wird durch Rechtsanwälte, Notare und Rechtsbeistände erteilt.
Gemeinde Grasbrunn
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85630 Grasbrunn
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