Die Seniorenhilfefachberatung berät die Gemeinden und Städte des Landkreises sowie die Institutionen, Einrichtungen, Dienste und Initiativen in der Seniorenhilfe, beispielsweise bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen und Projekten.
Die Seniorenhilfefachberatung wirkt weiterhin bei der Umsetzung der im Seniorenpolitischen Gesamtkonzept formulierten Aufgaben und Ziele mit.